Fehlbelegungsabgabe fällt weg

GINSHEIM-GUSTAVSBURG (pm) - Wer trotz höheren Einkommens in einer öffentlich geförderten Wohnung lebt, muss ab dem 30. Juni keine Fehlbelegungsabgabe mehr zahlen und kann, soweit vorhanden, seinen Dauerauftrag stornieren.

Darüber hat nun das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung informiert.


Das Hessische Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen tritt ab 1. Juli außer Kraft. Da die Veranlagungsbescheide für drei Jahre, von 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2011, befristet sind, erhalten die bisherigen Zahler keinen Einstellungsbescheid.


Zusätzlich hat das Ministerium mitgeteilt, dass geplant ist, ein „Landeswohnraumförderungsgesetz“ zu erlassen, das unter anderem auch Regelungen zur Vermeidung von Fehlbelegungen beinhalten soll. Eine zeitliche Perspektive wurde dafür jedoch nicht angegeben.


Zur Zeit gibt es in Ginsheim-Gustavsburg 808 öffentlich geförderte Wohnungen, eine Fehlbelegungsabgabe wird von 157 Mietern erhoben. Die Fehlbelegungsabgaben wurden bisher wieder in wohnungswirtschaftliche Maßnahmen investiert, insbesondere in Neubauten und Modernisierungsmaßnahmen der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Mainspitze und der Kommunalen Wohnungsgesellschaft.

Kommentare

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
Sicherheitsprüfung
Diese Frage hat den Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisierten Spam vorzubeugen.
Bild-CAPTCHA
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.


X