Die neue Tempovorgabe gilt ab jetzt

BISCHOFSHEIM (gus) – Mit Pauken und Trompeten schlug im Sommer 2011 der erste Versuch fehl, den politischen Willen der Gemeindevertretung umzusetzen, in der Schulstraße eine Verkehrsberuhigung zu erreichen. Mit dem einfachen Aufstellen von Schildern der Kategorie „Verkehrsberuhigter Bereich“ ist kein Staat zu machen, stellte Bürgermeisterin Ulrike Steinbach fest und ließ den Probelauf stoppen.

 

Den hatte die Verwaltung noch auf Initiative von Steinbachs Vorgänger Reinhard Bersch gestartet, der damit kurz vor Ende seiner Amtszeit noch schnell pflichtbewusst den entsprechenden Beschluss des Parlamentes umsetzten wollte. Eine rechtliche Prüfung durch die Verkehrsbehörde ergab, dass in der Schulstraße die Voraussetzungen zur Ausrufung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht erfüllt sind, vor allem durch die baulichen Begebenheiten, aber auch die Verkehrssituation.
Knapp drei Jahre später kommt nun eine Alternativlösung zum Tragen. Im Abschnitt zwischen Frankfurter Straße und Rheinstraße gilt neuerdings Tempo 20. Sozusagen für die GALB, die 2010 parlamentarisch in Richtung Verkehrsberuhigung in der Schulstraße aktiv geworden war, die immerhin noch zweitbeste Lösung. „Wir freuen uns, dass die Zusammenarbeit mit der Verwaltung so gut funktioniert hat“, zeigte sich Initiatorin Isabelle Hummel (GALB) mit der gefundenen Lösung zufrieden.
Ernst Rein, Leiter der Straßenverkehrsbehörde, wäre selbst nicht unbedingt auf die Idee gekommen, aus der Tempo-30- eine Tempo-20-Zone zu machen. Schließlich ergab eine zweitägige Erhebung im vergangenen Juni, dass sie Schulstraße nicht die Rennstrecke der Gemeinde ist, der allergrößte Teil der Fahrer sich an Tempo 30 hält. Und auch ein Unfallschwerpunkt ist die Schulstraße, obwohl nach der Darmstädter Straße wichtigste Nord-Süd-Achse der Gemeinde, statistisch gesehen nicht. Aber der GALB geht es darum auch gar nicht. „In Bischofsheim ziehen viele junge Familien zu“, erläutert Hummel. „Es entwickelt sich hier allmählich so etwas wie ein städtischer Bereich.“ Und im Ortskern soll die Präferenz den Fußgängern gegeben werden.
Wie immer bei solchen Neuerungen, werden häufige Gäste in der Straße die geänderte Beschilderung gar nicht registrieren. In der ersten Phase soll es seitens der Verkehrsbehörde bei Ermahnungen bleiben, ehe es dann Knöllchen setzt.

 

 

 

 

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