Bäume und Sträucher zurückschneiden

GINSHEIM-GUSTAVSBURG (pm) - Bäume und Sträucher wachsen in dieser Jahreszeit an vielen Stellen von Anliegergrundstücken auf öffentliche Straßen und Gehwege. Dadurch können Fußgänger behindert oder gefährdet werden und müssen teilweise auf die Fahrbahn ausweichen.


Manche Pflanzen versperren auch die Sicht auf Einmündungen, Verkehrszeichen, Ampelanlagen und beeinträchtigen den Verkehr. Um mögliche Gefahren zu vermeiden, bittet die Gemeinde alle Grundstücksbesitzer, den Bewuchs, der in den öffentlichen Straßenraum hineinragt, entsprechend auszulichten.

Die Gemeinde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Eigentümer, die Bäume und Sträucher nicht ausreichend zurückschneiden, damit rechnen müssen, für daraus resultierende Personen- oder Sachschäden haftbar gemacht zu werden. Generell muss das sogenannte „Lichtraumprofil“ frei gehalten werden. Der lichte Raum muss über Gehwegen mindestens 2,30 Meter, über Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter hoch sein. Die Vorgaben dafür sind im Hessischen Straßengesetz geregelt.

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