Blitzer und Schilder am Ortsausgang

Weilbacher Verkehrsthemen: Die neuen Blitzersäulen auf der Hofheimer Straße haben viel zu tun

Neue Blitzersäulen messen inzwischen am Weilbacher Ortsausgang in der Hofheimer Straße die Geschwindigkeiten in beiden Richtungen.

So machten es am nördlichen Weilbacher Ortsausgang auf der Hofheimer Straße wohl bisher allzu viele: In Sichtweite des Ortsausgangsschild schon mal vorsorglich Gas geben, links beginnen ja schon die Ackerflächen. Auch wer aus Richtung Hofheim kommend nach Weilbach hineinfährt braucht oft noch viele Meter, ehe er/sie das Fahrzeug auf der leicht abschüssigen Straße auf das gleich hinter dem Ortseingangsschild geltende Tempo 30 abbremst.

Das Problem: Wer ortsauswärts zu früh Gas gibt, übersieht sehr schnell, dass rechtshändig noch ein paar Grundstücke folgen, die Bebauung ortseinwärts beginnt wenige Meter hinter dem Schild. Anwohner schildern die Situation immer wieder als kritisch, die Ordnungsbehörde der Stadt hat daher beschlossen, der Geschwindigkeitsdisziplin der Fahrerinnen und Fahrer motorisierter Fahrzeuge auf die Sprünge zu helfen, und das geht am effektivsten über den Geldbeutel.

Seit Anfang Oktober stehen auf der B519 auf Höhe der Aral-Tankstelle beidseitig der Hofheimer Straße Blitzersäulen, die Starenkästen der 2020er-Jahre. In der jüngsten Sitzung der Verkehrskommission berichtete Sascha Colak vom Ordnungsamt über die ersten Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen an diesen Stellen und untermauerte damit den Eindruck der Anwohner im Weilbacher Norden, dass hier noch ein gewisser Lerneffekt aussteht.

Im ersten Monat wurden demnach – täglich – rund 100 ortseinwärts fahrende Fahrzeuge geblitzt, 50 bis 60 waren es ortsauswärts. Sicher in der großen Mehrheit keine dramatischen Überschreitungen, der Topwert war 83 Stundenkilometer, die die westliche Säule (ortseinwärts) registrierte. Zu bedenken ist, dass zu vielen Tagesphasen alleine schon die Verkehrsdichte auf der Durchfahrtsstraße Möchtegern-Raser ausbremst. Ob durch die Tickets, die die Behörde entsprechend verschickt, sich die Anzahl der Verstöße abbauen lässt, wird sich bei einer späteren Auswertung zeigen.

In diesem Bereich gab es allerdings nicht nur ein Tempo- sondern auch ein Dauerparkerproblem. Reisebusse und Transportfahrzeuge auf dem Randstreifen verdeckten die Verkehrszeichen. Das Problem der Stadt: Da es sich um eine Bundesstraße handelt, kann sie nicht von sich aus tätig werden. Wie Colak berichtete, nahm sein Amt mit den zuständigen Kreisbehörden Kontakt auf. Bei einem Vor-Ort-Treffen, an dem auch die Polizei teilnahm, wurde das Aufstellen von Halteverbotsschildern in den Abschnitten als berechtigtes Ansinnen der Stadt festgehalten, Ende September auch genehmigt und entsprechend beschildert.

Erste Strafzettel seien schon verteilt und beglichen worden, berichtete Colak. Das Ordnungsamt ist optimistisch, dass das Problem der ortsfremden, abgestellten Transporter sich bald erledigt, mit dem Busunternehmen sei man auch im Gespräch.

Ein weiteres Weilbacher Verkehrsthema sind die fortgesetzten Verstöße gegen das Sonntagfahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen, gültig an Sonn- und Feiertagen auf allen deutschen Straßen zwischen 0 bis 22 Uhr für gewerbliche Fahrten. Entsprechende Beobachtungen, nicht zuletzt im Umfeld der Industriestraße, werden der Behörde immer wieder gemeldet. Am 3. Oktober – nicht nur ein Sonntag, sondern bekanntlich auch noch ein Feiertag – gab es eine Stichprobe des Ordnungsamtes mit, wie Colak es nannte, „geringer Ausbeute“. Gerade ein Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot konnte letztlich festgestellt werden. Macht für den Fahrer 120 Euro, für den Halter, in der Regel das ihn beauftragende Unternehmen, 570 Euro Strafe per Post von der Zentralen Bußgeldstelle im zuständigen Regierungspräsidium in Kassel.

Das spezielle Problem ist hier, dass im Zusammenhang mit Corona das Verbot ausgesetzt wurde. Zwar nur bis zum 30. Juni, aber seither gelten die Ausnahmeregelungen weiterhin für Transporte, die der Bekämpfung der Pandemie gelten, sprich der Lieferung von Corona-Impfstoff und anderer Materialien, die mit den Impfungen in Zusammenhang stehen, in Hessen noch bis Ende des Jahres.

Von außen ansehen kann man es den LKW nicht unbedingt, ob sie in solcher Mission unterwegs sind. Zudem gab es (nun auslaufend) auch Ausnahmen für Hilfslieferungen in die Überschwemmungsgebiete an Ahr und Erft und generell für Transporte leicht verderblicher Waren (Milch, Gemüse). Der Aufwand, dies zu kontrollieren, ist erheblich.

Auch bei dem am 3. Oktober erwischten Transport musste die behauptete Berechtigung erst noch überprüft werden. Die Aktion konnte jedenfalls keine Massenverstöße gegen das Fahrverbot belegen, die empirische Basis ist nach dem einem Kontrolltag allerdings etwas dünne.

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