Verletzung des Grundgesetzes

Vor einigen Tagen, am 23. Mai, wurde der Einführung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gedacht. Die Gründerväter, die es zum Schutz der Bürger geschaffen hatten, richteten ihre Politik danach aus. Auf sie konnte man sich verlassen. Und heute? Dient dieses Gesetz noch dem Schutz der Menschen? Diese Frage muss man leider mit einem klaren Nein beantworten.

In Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ In der Fluglärm-Politik wird den Menschen dieses Recht jedoch genommen. Obwohl es wissenschaftlich erwiesen ist, dass Bürger durch Fluglärm und Verpestung der Luft durch Feinstaub schwer erkranken und sogar sterben können, wird diese Politik gegen die Unversehrtheit der Menschen auch weiterhin betrieben. Diejenigen, die das Grundgesetz schützen müssten, verletzen es täglich. Und nicht nur das: sie brechen auch ihren Eid, den sie geleistet haben, Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Dies ist der größte Skandal, den unsere „Volksvertreter“ sich hier leisten.

Kann man Politikern noch vertrauen, die ihren Eid brechen und somit auch die Bürger nicht mehr ernst nehmen? Kann man noch Vertrauen zu denen haben, die täglich das Grundgesetz verletzen? Ist das eine Politik für die Menschen? Die Bürger werden nur noch als „Stimmvieh“ für eine Wiederwahl gebraucht. Es liegt an uns, dies zu verhindern.

Werner Rühl, Lahnstraße

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