Alle in der Hattersheimer Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen haben sich gemeinsam für diverse Änderungen der Geschäftsordnung des Parlaments ausgesprochen.
So sollen künftig Anfragen aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung, die nicht auf der Tagesordnung stehen, nur dann beraten werden dürfen, wenn zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten zustimmen.
Vorlagen des Magistrats sowie Anträge und Anfragen aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung sowie Anträge des Ausländerbeirates sind beim Stadtverordnetenvorsteher schriftlich oder elektronisch einzureichen und müssen die Eingangsformulierung "Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:" aufweisen. Das Einreichen der Vorlagen, Anträge sowie Anfragen soll vorzugsweise über das Ratsinformationssystem erfolgen.
In Sachen Bürgerfragestunde wird deren Zeitfenster rund um die Stadtverordnetenversammlung reformiert: Die Bürgerfragestunde findet künftif am Tag der Stadtverordnetenversammlung von 19 bis 19.30 Uhr im Versammlungsraum der Stadtverordnetenversammlung statt.
In der Bürgerfragestunde beantwortet der Magistrat Fragen aus der Bürgerschaft. Die Einladung zur Bürgerfragestunde erfolgt durch den Stadtverordnetenvorsteher. Jede Bürgerin bzw. jeder Bürger darf maximal eine Frage stellen, die kurz und bestimmt zu halten ist, um eine knappe Beantwortung zu ermöglichen. Die Fragen sollen ein konkretes Anliegen enthalten und nicht in mehr als drei Unterfragen untergliedert werden.
Die Fragen werden dann vom Bürgermeister, der Stadträtin oder dem jeweils zuständigen Referatsleiter mündlich in der Fragestunde beantwortet. Die Fragestunde wird protokolliert. Sofern Fragen nicht beantwortet werden können, erfolgt eine schriftliche Beantwortung an dem Fragenstellenden und zum Protokoll.
Auch zum Jugendparlament gibt es Neuerungen: Zu den Sitzungen der Ausschüsse und der Stadtverordnetenversammlung werden jeweils zwei Mitglieder des Jugendparlaments eingeladen. Die Vertreterinnen und Vertreter des Jugendparlamentes erhalten in den Ausschusssitzungen Rederecht und können zu allen Tagesordnungspunkten, die die Interessen junger Menschen berühren, angehört werden.