Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschäftigte sich jüngst mit den hiesigen Hochwasserschutzmaßnahmen und richtete zu diesem Thema Fragen an den Magistrat.
Die Grünen stellen hierbei fest, dass im Sinne der Sicherheit und des Schutzes der Hattersheimer Bevölkerung vor Hochwassergefahren detaillierte Informationen zu den bestehenden und geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen sowie deren Zuständigkeiten und Fortschritte erforderlich seien. Dies umfasse auch den zugrundeliegenden Pegelstand, Anpassungsbedarfe und die Berücksichtigung innovativer Konzepte wie der Schwammstadt, so die Grünen in ihren Erläuterungen zur Anfrage.
Bezüglich der Hochwasserschutzmaßnahmen informierte der Magistrat daraufhin darüber, dass die Hattersheimer Feuerwehren für akute Hochwasserschutzmaßnahmen über 20.000 ungefüllte und 700 gefüllte Sandsäcke verfügen. Ebenso stehen zu diesem Zweck 75 Betonblöcke zur Verfügung.
Der zur Abwehr von Hochwassergefahren maßgebliche Pegelstand in Hattersheim ergibt sich laut Magistrat aus einem Sonderschutzplan des Landes Hessen in der sogenannten Zentralen Hochwasserdienstordnung für den Main in Hessen (ZHWDO). Der jeweilige Pegelstand veranlasst dann das Referat für Brand- und Bevölkerungsschutz sowie Arbeitsschutz zu bestimmten Schutzmaßnahmen.
Für den Schwarzbach gebe es einen Hochwasserrisikomanagementplan, der als Arbeitsgrundlage dient. Außerdem überwacht das zuständige Referat die Pegelstände des Schwarzbachs über eine App und installierte Sensoren im Bereich der Unterführung Hessendamm und Sindlinger Straße.
Die Steuerung der abwehrenden Hochwasserschutzmaßnahmen übernimmt ebenfalls das besagte Referat.
Deichsanierungsarbeiten im Zeitplan
Die Grünen interessierten sich zudem für den derzeitigen Stand der Durchführung bzw. Planung der einzelnen Hochwasserschutzmaßnahmen.
So stellt der Magistrat bezüglich des aktuellen Fortschritts der Deichsanierungsarbeiten fest, dass die erste Entwurfsplanung des Ingenieurbüros und die Umweltplanung inzwischen abgeschlossen sind. "Aktuell liegt der erste Entwurf dem RP zum Beschluss für die erste Offenlage vor. Das Projekt befindet sich nach Projektplan des RP im angestrebten
Zeitrahmen", so die Information des Magistrats.
Die Planung und die spätere Ausführung erfolgt gleichermaßen durch ein Fachbüro und wird nach dem aktuellen Stand der Technik durchgeführt, heißt es in der Beantwortung weiter. Es kommen dabei nur Materialien zum Einsatz, die für Deichbauwerke geeignet und freigegeben sind.
Die Gesamtkosten für das Projekt auf der Hattersheimer Gemarkung können aktuell noch nicht exakt beziffert werden. Insgesamt werden sie derzeit auf circa 22 Millionen Euro geschätzt, diese Zahl beinhaltet jedoch auch den Teil auf der Flörsheimer Gemarkung. "Das Projekt wird mit Ausnahme einiger Anpassungen, die durch die Stadt gefordert, jedoch nicht für die Funktionsfähigkeit des Bauwerks notwendig sind, zu 100 Prozent durch den Bund gefördert/finanziert", führt der Magistrat in seiner Antwort weiter aus. "Die Anpassungen dienen dem allgemeinen Interesse oder können mit der Vermeidung anderer Kosten, die durch für die Stadt verpflichtende Ersatzleistungen erfolgen würden, begründet werden."
Alter Deich wird erst später geschliffen
Natürlich stellt sich auch die Frage, ob während der Sanierungsarbeiten auch weiterhin die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner gewährleistet sein wird. Soweit möglich werde der neue Deich gebaut ohne den bestehenden Schutz zu entfernen, so der Magistrat. "Dort wo der Deich ersetzt wird, wird der alte Deich erst im Anschluss geschliffen. In weiten Teilen besteht aktuell noch kein Hochwasserschutz. Ein Umweltplanungsbüro ist aktiv in die Ausführung involviert."
Anpassungsbedarfe der bestehenden Hochwasserschutzmaßnahmen sind dem Magistrat derzeit nicht bekannt.
Sanierte Kanäle werden um eine Nennweite erweitert
Schließlich interessierte die Grünen noch, ob die Stadt Hattersheim einen präventiven Hochwasserschutz nach dem Konzept der Schwammstadt entwickelt, also ein aktives Niederschlagsmanagement mit dem Ziel, Regenwasser weitgehend lokal versickern zu lassen und nicht über versiegelte Flächen zu kanalisieren.
"Alle Neubau-Projekte sind (durch das Hessische Wassergesetz und Wasserhaushaltsgesetz) verpflichtet, anfallendes Regenwasser vor Ort zu versickern oder zurückzuhalten.
Die Schwammstadt dient dem Grundwasserhaushalt, ist aber nicht als präventive Hochwasserschutzmaßnahme geeignet. Die Stadtwerke planen außerdem bei jeder Tiefbaumaßnahme mit Kanalsanierung die Erweiterung der Kanäle um jeweils eine Nennweite (zum Beispiel von 300 auf 400 Millimeter Durchmesser). Es wurden und werden Staustufen mit Drosselklappen im Kanalsystem eingebaut. Diese stauen das Wasser bei einem Regenereignis im Kanal auf und geben es gedrosselt ab, damit eine Überlastung der Vorfluter (Schwarzbach und Main) verhindert/vermindert wird", so die ausführliche Reaktion des Magistrats auf diese Anfrage.