Schon seit einer Weile finden sich an den Plätzen in der Hattersheimer Stadthalle zu einer jeden Stadtverordnetenversammlung kleine Präsente. Mal sind es Schokoladennikoläuse, mal frisch geerntete Äpfel - diesmal waren es kleine Schokoladentäfelchen, liebevoll verpackt in einer gefalteten Pappe, die anlässlich von "80 Jahre Frieden in Europa" mit einer Friedenstaube dekoriert war.
Verantwortlich für diese Aufmerksamkeiten sind der Stadtverordnetenvorsteher Georg Reuter, der zusammen mit seiner Frau und seiner Familie auf eigene Initative hin immer wieder kleine Freuden bereitet und damit auch gerne einmal zum Nachdenken anregt. Bürgermeister Klaus Schindling nutzte diesmal die Gelegenheit, um im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung für diese Gesten seinen ausdrücklichen Dank auszudrücken, was natürlich sogleich vom großem Applaus der Parlamentarierinnen und Parlamentarier zusätzlich verstärkt wurde.
Hattersheim und Frankfurt im Gleichschritt
Bereits in der vorangegangenen Ausschussrunde wurde die von CDU, FDP und FW beantragte Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von Minderjährigen vor "Lachgas“ ausführlich debattiert (wir berichteten). Erwartungsgemäß folgte nun auch die Stadtverordnetenversammlung der einstimmigen Zustimmungsempfehlung des Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport.
Damit ist der Magistrat nun damit beauftragt worden, eine solche Verordnung zu erlassen. Inkludiert werden soll dabei ausdrücklich auch der Betrieb von Automaten, die Lachgas als Ware anbieten und keinen ausreichenden technischen Schutz vor dem Gebrauch des Automaten durch Minderjährige bieten.
Der Magistrat wird dem Antrag zufolge außerdem darum gebeten, "möglichst in Zusammenarbeit mit der mobilen Jugendarbeit, dem Präventionsrat und dem Hattersheimer Jugendparlament geeignete Maßnahmen zur Aufklärung über die Risiken des Lachgaskonsums zu ergreifen. Nach spätestens zwei Jahren soll die Verordnung in Bezug auf Wirksamkeit und Notwendigkeit evaluiert werden.“
Damit folgt Hattersheim der Stadt Frankfurt am Main, die in der vergangene Woche ihrerseits ebenfalls Verkauf von Lachgas an Minderjährige verboten hat. Ebenfalls am Donnerstag, 8. Mai, stimmten die Frankfurter Stadtverordneten einer entsprechenden Verordnung zu. Bei einem Verstoß gegen das Verkaufsverbot droht in Frankfurt ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro.
Hattersheim und Frankfurt orientieren sich damit gleichermaßen am sogenannten "Hamburger Modell". In der Hansestadt ist ein entsprechendes Verbot bereits zum 1. Januar in Kraft getreten. Auch dort wurde Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche verboten, nicht jedoch an Erwachsene.
Lachgas als Droge erfreut sich seit einer Weile steigender Beliebtheit, insbesondere dank der bislang leichten Verfügbarkeit und einer kaum existenten gesetzlichen Regulierung. Im medizinischen Kontext unter ärztlicher Beaufsichtigung findet Lachgas als Medikament Verwendung, beispielsweise zur Narkose und zur Behandlung von Schmerzen. Beim Freizeitkonsum hingegen fällt die ärztliche Kontrolle weg, und der akute Rausch kann unter anderem Euphorie, Taubheits- und Schwindelgefühle bewirken, bis hin zu Bewusstlosigkeit und akutem Sauerstoffmangel. Wechselwirkungen von Lachgas mit anderen Medikamenten sind zudem nur schwer einschätzbar, und bei unsachgemäßer Handhabung kann es zu Gefrierverbrennungen kommen.
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