Magistrat beschließt haushaltswirtschaftliche Sperre

Haupt- und Finanzausschuss: 1. Lesung des Haushalts / Uneinigkeit in der Koalition bezüglich Grundsteuererhöhung

Am vergangenen Mittwoch, 15. November, traf sich der Hattersheimer Haupt- und Finanzausschuss im Hessensaal des Alten Posthofes, und dies vor allem aus einem Grund: Zur 1. Lesung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024. Der diesjährige Haushaltsentwurf bietet seit seiner Einbringung durch Bürgermeister Klaus Schindling im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung am 19. Oktober nicht zuletzt durch die angedachte Erhöhung der Grundsteuer B um 40 Punkte einiges an Zündstoff.

In der eingebrachten Form weist der Gesamthaushaltsentwurf 2024 ein Defizit in Höhe von 3.483.940 Euro aus. Durch außerordentliche Erträge aus Grundstücksverkäufen aus dem Gewerbegebiet Nord in Höhe von 3.455.050 Euro kann das Jahresergebnis jedoch soweit aufgehübscht werden, dass letztendlich nur noch ein Minus von 28.890 Euro stehen bleibt. In Kombination mit dem Sparwillen der Stadt soll die Grundsteuererhöhung als "Solidarbeitrag aller" einen noch dickeren Rotstift verhindern und dazu beitragen, dass die freiwilligen Angebote der Stadt auch in den nächsten Jahren noch aufrechterhalten werden können und man die gesetzten Ziele weiterhin verfolgen kann.

Dennoch ging es an diesem Abend knappe zweieinhalb Stunden lang wie immer erst einmal um die Klärung zahlreicher sachlicher und fachlicher Fragen, die den Oppositionsfraktionen auf der Seele brannten und meist dem Schema folgten: Welche konkrete Ausgabe verbirgt sich hinter welchem Posten, und wieso hält man es für notwendig diese zu tätigen?

Das alles wurde zunächst erst einmal wertungsfrei zur Kenntnis genommen. Das wird sich bald ändern, sobald die Fraktionen ihre eigenen Vorstellungen in entsprechende Anträge gegossen haben werden, welche dann in den Ausschusssitzungen in der ersten Dezemberwoche und der finalen Stadtverordnetenversammlung des Jahres am 14. Dezember zweifellos hitzig debattiert werden. Für besondere Brisanz dürfte hierbei die Position des Koalitionspartners FDP sorgen, dessen Mitglieder im Rahmen der jüngsten Mitgliederversammlung nach intensiver Debatte der Ansicht von Vorstand und Fraktion folgten und sich gegen eine Grundsteuererhöhung aussprachen. Die FDP wird demnach dem Haushalt 2024 in der vorliegenden Form nicht zustimmen (siehe "Mitteilungen der Parteien" in dieser Ausgabe).

Der einzige weitere Punkt auf der Tagesordnung waren die "Informationen der Verwaltung" zu Beginn der Ausschusssitzung, und diese enthielten eine Mitteilung, welche die akut schwierige Haushaltslage noch einmal zusätzlich unterstrich: Bürgermeister Schindling gab hier bekannt, dass der Magistrat der Stadt Hattersheim am Main eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 107 HGO mit sofortiger Wirkung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 verfügt und beschlossen hat. Dieser Ankündigung folgte einen Tag später eine offizielle Pressemitteilung der Stadt. Als hauptsächliche Ursachen für diese offenbar recht brenzlige Situation wurden der TVöD-Tarifabschluss 2023, die Anhebung der Kreis- und Schulumlage, die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses für die Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (MTV) und die Wenigererträge beim Einkommenssteueranteil angeführt. All diese Entwicklungen hätten zur akuten Verschärfung beigetragen.

In der Praxis bedeutet diese hauswirtschaftliche Sperre nun, dass vor der Übernahme neuer finanziellen Verpflichtungen sowie der Beauftragung von Leistungen eine vorherige Genehmigung notwendig wird, sofern die jeweiligen Ausgaben nicht der Erfüllung vertraglich gebundener Verpflichtungen oder zur Leistung von gesetzlichen Pflichtaufgaben dienen.

Bis zu einer Auftragshöhe von maximal 100 Euro obliegt die Genehmigung von Ausnahmen von dieser Haushaltssperre der verantwortlichen Referatsleitung, bis zu einem Wert von 500 Euro der für die Finanzen zuständigen Abteilungsleitung. Alle höherwertigen Aufträge müssen von Bürgermeister Klaus Schindling genehmigt werden.

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