Die Stadt Hattersheim am Main beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. N110 „Dritte Grundschule am Südring“ die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für den vom Main-Taunus-Kreis geplanten Bau einer dritten Grundschule im Stadtteil Hattersheim.
Hintergrund ist das stetige Wachstum der Mainstadt und der damit verbundene erhöhte Bedarf an Grundschulplätzen. Da die bereits vorhandenen Schulstandorte den Bedarf an Grundschulplätzen nicht decken können, soll ein neuer Schulstandort am südlichen Ortsrand entwickelt werden. Die Bauleitplanung erfolgt in enger Abstimmung mit dem MTK, da dieser als Schulträger federführend ist. Dafür wurde am 31. Oktober die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr. N 110 „Dritte Grundschule am Südring“ von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Darüber hinaus wurde beim Regionalverband Frankfurt-RheinMain ein Antrag auf Durchführung eines Änderungsverfahrens des Regionalen Flächennutzungsplans 2010 (RegFNP 2010) gestellt. Es wird erwartet, dass dieser Vorgang im August 2020 abgeschlossen ist.
Auch das Artenschutzrechtliche Gutachten ist bereits gestartet und voraussichtlich im August 2020 abgeschlossen. Das Bodengutachten liegt der Stadt Hattersheim bereits seit dem 26. November 2019 vor. Laut Main-Taunus-Kreis ist seitens des Landesamtes für Denkmalpflege nicht mit denkmalpflegerischen Auflagen zu rechnen.