Silvester-Feuerwerk ist nicht überall erlaubt

 

 

Zur Tradition am Jahreswechsel gehört das Silvesterfeuerwerk. Wie das städtische Referat Recht und Ordnung, Bürgerservice dazu mitteilt, gibt es allerdings deutliche Einschränkungen. Denn nicht überall dürfen Raketen und Böller gezündet werden.

 

Grundsätzlich gilt in ganz Deutschland, dass in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern und Denkmälern keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. 

 

Das gilt vor allem für die Altstadtbereiche von Hattersheim, Okriftel und Eddersheim, wo Feuerwerkskörper schnell Brände auslösen können. Denn die Flugbahnen von Feuerwerksraketen sind unberechenbar, wie auch mögliche Brandfolgen von Raketen, Krachern, Schwärmern und Feuerwerksbatterien. Wer trotzdem Feuerwerkskörper zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

 

Generell gilt, dass Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr abgebrannt werden darf. Ansonsten gilt ein gesetzliches Abbrennverbot. 

 

Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger herzlich darum, dass sie das abgebrannte Feuerwerk, Flaschen und weiteren Abfall zeitnah entsorgen.

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