Weitere Verschärfung der Coronavirus-Schutzverordnung

Strengere Kontaktregeln, geringere Besucherzahl bei Veranstaltungen

Das Corona-Kabinett in Hessen hat weitere Verschärfungen der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen. Diese gelten seit dem 28. Dezember 2021 und beziehen sich vor allem auf schärfere Kontaktregeln für private Zusammenkünfte sowie weitere Einschränkungen der Besucherzahl bei Veranstaltungen.

Danach dürfen sich ab sofort maximal zehn geimpfte und genesene Personen im öffentlichen Raum treffen. Sind Ungeimpfte dabei, gelten schärfere Kontaktbeschränkungen. Sie dürfen sich in der Öffentlichkeit nur noch mit dem eigenen und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei mitgezählt. Unter 14-jährige sind nach wie vor davon ausgenommen. Im privaten Bereich bleibt es bei einer dringenden Empfehlung, die Regeln für den öffentlichen Raum zu übernehmen. Darüber hinaus gibt es eine Testempfehlung für Treffen in privaten Räumlichkeiten – auch für Geimpfte und Genesene.

Die Obergrenze für alle Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich liegt nun bei 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Bei Veranstaltungen im Innenbereich gilt generell eine Maskenpflicht. Für Veranstaltungen ab 11 bis 100 Personen im Innenbereich gilt zudem die 2G-Regel und ab 101 Personen 2G-plus. Bei Außenveranstaltungen gilt ab 101 Menschen die 2G-Regel und zudem ebenfalls die Pflicht eine Maske zu tragen. Für Veranstaltungen bis 100 Personen muss lediglich ein Abstands- und Hygienekonzept vorliegen.

Für die Gastronomie, Kinos, Theater, Diskotheken, den Einzelhandel (außer in Geschäften des täglichen Bedarfs) gilt weiterhin die 2G-Regelung sowie Maskenpflicht und Abstandsregel. Für körpernahe Dienstleitungen wie Friseure oder Kosmetiker gilt eine FFP2-Masken-Pflicht. Für Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Arztpraxen oder Reha-Kliniken bleibt die 3G-Regelung verpflichtend.

Hotspot bei einer Inzidenz ab 350

In Corona-Hotspots greifen weitere Maßnahmen wie eine erweiterte Maskenpflicht, zum Beispiel in Fußgängerzonen, oder ein Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen. Bei Veranstaltungen ab zehn Personen und im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich sowie in der Gastronomie und bei touristischen Übernachtungen gilt dann für Innenräume die 2G-plus-Regel (d. h. Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen). Die Befreiung von der Testpflicht bei 2G-Plus Konzepten bleibt für Personen mit dreifacher Impfung bestehen. Für Außenbereiche gilt die 2G-Regel. Bordelle müssen schließen. Die Hotspot-Regelungen treten außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der 350 liegt.

Bürgermeister Klaus Schindling ruft weiter zu Solidarität auf: „Lassen Sie uns durchhalten und weiterhin besonnen und verantwortungsvoll zusammenstehen. Ich bin mir im Klaren darüber, dass viele Bürgerinnen und Bürger mittlerweile der Einschränkungen müde sind und sich nach einer Rückkehr zu einem normaleren Leben sehnen. Jedoch ist es gerade jetzt wieder wichtig, unsere Kontakte einzuschränken und unser Umfeld durch regelmäßige Corona-Selbsttests zu schützen. Der beste Weg, diese Pandemie einzudämmen und einen Gemeinschaftsschutz zu erreichen, ist und bleibt die Corona-Schutzimpfung. Wenn wir alle zusammenhalten und jeder Verantwortung übernimmt, werden wir auch diese Corona-Welle überstehen.“

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