Wichtige Änderung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten

Digitale Passbildpflicht ab dem 1. Mai

hb

Ab dem 1. Mai treten neue Regelungen im Personalausweisgesetz für die Beantragung von Ausweisdokumenten in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind ausschließlich Lichtbilder zulässig, die sowohl digital fotografiert als auch digital übermittelt werden. Diese Maßnahme soll die Sicherheit von Reisepässen und Personalausweisen erhöhen.

Lichtbilder können direkt im Bürgerbüro „Stadtpunkt“ aufgenommen werden. Dazu wurde die BSI-zertifizierte Lösung „Biometric Go®“ implementiert. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Lichtbilder in einem Fotostudio aufnehmen zu lassen, wobei das Fotostudio verpflichtet ist, diese anschließend digital in eine gesicherte Cloud zu übertragen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bei ihrem Fotostudio zu informieren, ob diese Voraussetzung erfüllt ist. Die Nutzung „analoger Papierfotos“ ist nicht mehr gestattet.

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