Zur aktuellen Sitzungsrunde haben alle im Hattersheimer Stadtparlament vertretenen Fraktionen gemeinsam eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt beantragt.
Demnach soll die Anzahl der Stadtverordneten auf 37 Personen festgelegt werden.
Hintergrund ist die Bevölkerungsentwicklung in Hattersheim. Der Auflistung der Größengruppen in § 38 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung zufolge kann in Kommunen mit einer Einwohnerzahl zwischen 25.001 und 50.000 die Zahl der Stadtverordneten 45 betragen.
Dies entspricht jedoch nicht dem Wunsch der hiesigen Fraktionen, und gemäß § 38 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung kann durch einen entsprechenden Beschluss der jeweiligen Stadtverordnetenversammlung die nächstniedrigere Größengruppe festgelegt werden. Dies wird in Hattersheim nun geschehen.
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