Lärmaktionsplanung an Schienenwegen

Öffentlichkeit kann sich ab 20. November erneut beteiligen

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase – bereits gelaufen vom 13. März bis 24. April 2023 - konnten die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort konnten sie dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen.

Die zweite Phase findet nun vom 20. November 2023 bis zum 2. Januar 2024 statt, darauf weist der Erste Beigeordnete Franz Jirasek hin: „In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Lärmaktionsplan-Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.“ Hierzu wird eine Beteiligungsmöglichkeit freigeschaltet auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de.

Während der ersten Phase im März und April dieses Jahres hatten Bürgerinnen und Bürger insgesamt etwa 11.000 gültige Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht, teilt dieses mit. Das Eisenbahn-Bundesamt werte die Beiträge derzeit aus und werde die Auswertung mit der Veröffentlichung eines Lärmaktionsplan-Entwurfes abschließen, heißt es in einer Pressemitteilung. Dieser Entwurf werde passend zum Start der zweiten Beteiligungsphase am 20. November 2023 veröffentlicht.

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