Für die Einführung der neuen Software sind umfangreiche technische Arbeiten erforderlich, außerdem müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Programm umfassend vertraut gemacht werden. Aus diesem Grund können in der Zeit vom 2. bis 10. Mai zwar Anträge abgegeben werden, eine Beratung und Bearbeitung ist jedoch leider nicht möglich.
Bürgerinnen und Bürger, die während dieser Zeit einen „Behördengang“ bei der Fachabteilung vorgesehen haben, werden gebeten, dies bei ihrer Planung zu berücksichtigen. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis.
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