Danach ist klar, dass Leistungsanträge von Kindern und Jugendlichen aus Haushalten, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, seit dem 1. Juni 2011 in Hessen ausschließlich bei den kreisfreien Städten oder den Kreisausschüssen bearbeitet werden und entsprechende Anträge auch nur dort gestellt werden können.
Im Kreis Groß-Gerau erfolgt die Bearbeitung ausschließlich durch den Fachdienst Wohnungswesen des Fachbereiches Soziale Sicherung und Chancengleichheit. Der Fachdienst steht für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung zur Verfügung. Dazu gehören Information, Beratung, Antragsannahme und Leistungsbewilligung. Er befindet sich im Gebäude der Kreisverwaltung Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau, Zimmer 538/539.
An der Leistungsbeantragung für Haushalte mit Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld ändert sich damit nichts; zuständig sind hier weiterhin die regionalen Servicebüros des Jobcenters Kreis Groß-Gerau. Für Berechtigte aus dem Bezug von Sozialhilfe ist weiterhin der Fachdienst Allgemeine Soziale Hilfen der Kreisverwaltung zuständig.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst die Gewährung von Leistungen bei der Teilnahme an Schul- und Kita-Ausflügen sowie mehrtägigen Klassenfahrten, für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, für die Beförderung zur Schule oder für eine notwendige Lernförderung. Auch die Gewährung eines Zuschusses zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung ist vorgesehen. Darüber hinaus können monatlich zehn Euro für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben übernommen werden. Dazu gehören Vereinsbeiträge, Musikschulunterricht und sonstige Aktivitäten in den Bereichen Sport, Kultur oder Freizeit.
Mit der Förderung sollen Benachteiligungen ausgeschlossen werden, um so den Kindern und Jugendlichen bessere Chancen für ihre künftige Entwicklung bieten zu können. Auf die entsprechende Förderung besteht ein Rechtsanspruch, aber nur wer sie beantragt, kann die vorgesehenen Leistungen auch erhalten.
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