Wirbelschleppen sind eine Begleiterscheinung des Auftriebs. Daher treten sie bei einem startenden Flugzeug erstmals am Rotationspunkt auf, wenn das Bugrad abhebt: Damit ein Flugzeug Auftrieb erzeugen kann, muss Luft an den Tragflächen nach unten beschleunigt werden. Da diese Beschleunigung außerhalb des Flugzeugbereiches nicht erfolgt, entsteht ein Drehimpuls, und es bilden sich hinter dem Flugzeug zwei gegenläufig drehende Wirbel, deren Lebensdauer von Wind und Atmosphäre beeinflusst wird. Zwischen den beiden Wirbeln entsteht eine starke, vertikal abfallende Luftströmung, die für nachfolgende Flugzeuge gefährlich ist. Bei ausgefahrenen Klappen, also bei Start oder Landung, verstärkt sich in Abhängigkeit vom Gewicht des Flugzeuges die Intensität der hinter dem Flugzeug verbleibenden schlauchartigen Wirbel. In ungünstigen Fällen können die Wirbelschleppen so lange anhalten und eine solche Stärke erreichen, dass sie z. B. ganze Hausdächer abdecken.
Aus aktuellem Anlass ist an folgender Stelle die Änderung zur Windsogsicherung vom 01. März 2011 abgedruckt:
Für Planer und Dachdecker gilt es, ab dem 01. März 2011 das geänderte Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) zu beachten.
Das Regelwerk entspricht dem Status einer „anerkannten Regel der Technik“ und ist deshalb verbindlich.
Die neue Fachinformation des ZVDH „Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und Dachsteineindeckungen“ definiert nicht nur die Berechnung der Windlast neu, sondern teilt auch den Dachbereich neu auf und stellt höhere Anforderungen an die Befestigung.
Größere Teilflächen verklammern
Nach der neuen Fachregel müssen wesentlich größere Teilflächen von Steildächern verklammert werden. Zudem muss jetzt in allen vier Windzonen – also auch in den Zonen 1 und 2 – grundsätzlich geklammert werden.
Nach der gültigen DIN 1055–4, der DIN EN 14437 und der neuen Windzonenkarte in den Fachregeln werden ab 01. März wesentlich höhere Anforderungen an Sturmklammern gestellt. Die bisher gültigen Prüfergebnisse – sie wurden nach der niederländichen Prüfnorm durchgeführt – sind damit nicht mehr gültig.
Sturmklammern angepasst
Europas führender Hersteller von Windsogsicherungen, Fr. Ossenberg-Schule + Söhne GmbH + Co KG, aus dem sauerländischen Altena, hat sich frühzeitig mit den neuen Fachregeln beschäftigt und entsprechend weitere Sturmklammern entwickelt. Sie werden mit der entsprechenden Zuordnung in der bekannten Materialqualität angeboten und entsprechen höchsten Ansprüchen. So beispielsweise die neue Seitenfalzklammer 456 oder die verbesserte Seitenfalzklammer 409.
Wichtig ist, dass bisher übliche Klammern entsprechend den neuen Fachinformationen nur noch bedingt verarbeitet werden dürfen. Deshalb muss bei Ausschreibung und Einkauf unbedingt auf die aktuelle Zuordnung geachtet werden.