FRM3: Stadt Hattersheim begrüßt die favorisierte Streckenführung

Anfrage der SPD-Fraktion zur Radschnellverbindung / Strecke verläuft teilweise über Hattersheimer Gebiet

Beispiel für einen Radschnellweg, hier FRM1 Frankfurt-Darmstadt bei Egelsbach, mit den Kommunen auf der Strecke der Vorzugsvariante FRM3.
Beispiel für einen Radschnellweg, hier FRM1 Frankfurt-Darmstadt bei Egelsbach, mit den Kommunen auf der Strecke der Vorzugsvariante FRM3.

mpk

Knappe fünf Jahre ist es nun schon her, dass die Städte und Gemeinden Wiesbaden, Hofheim, Kriftel, Hattersheim, Frankfurt, der Main-Taunus-Kreis und der Regionalverband eine Absichtserklärung für die Realisierung der Radschnellverbindung FRM3 unterzeichnet haben, die Städte Hochheim und Flörsheim folgten.

Ende 2024 wurde der Schlussbericht der Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg FRM3 von Wiesbaden nach Frankfurt vorgestellt. Der Schlussbericht empfiehlt eine Vorzugsvariante der Streckenführung, die Strecke verläuft teilweise über Hattersheimer Gebiet, stellte die Hattersheimer SPD-Fraktion in einer Anfrage an den Magistrat fest.

Die Machbarkeitsstudie kam zu einem positiven Ergebnis: Nach der Kosten-Nutzen-Nutzen-Analyse sei die Umsetzung trotz der Investitionskosten von 138 Millionen Euro als wirtschaftlich zu betrachten.

Laut Machbarkeitsstudie erreicht die ausgearbeitete Radroute auf 47 Prozent ihrer Gesamtstrecke ein Nutzungspotenzial von mehr als 2.000 Radfahrenden täglich. Für den Start- beziehungsweise Endpunkt am Güterplatz Frankfurt wird sogar ein Potenzial von knapp über 10.000 Radfahrenden ausgewiesen. Durch den Umstieg von Kfz auf das Rad würden, so die Prognose, täglich 66.000 Radkilometer zurückgelegt. „Mit diesem wichtigen Radverkehrsprojekt verbinden wir die Landeshauptstadt Wiesbaden und Frankfurt am Main auf neue und vor allem nachhaltige Art und Weise. Deutlich wird auch das große Potenzial für den Klimaschutz in der Region“, betonte vor einem Jahr Rouven Kötter (SPD), Erster Beigeordneter und Mobilitätsdezernent des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain.

Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurde eine Vorzugsroute herausgearbeitet. So verläuft die 36 Kilometer lange Trasse ausgehend vom Wiesbadener Gustav-Stresemann-Ring über Wiesbaden-Nordenstadt, weiter über Flörsheimer, Hofheimer und Krifteler Gemarkung und den Nordosten von Hattersheim weiter bis zum Güterplatz in Frankfurt am Main.

Als nächste Schritte bei der Realisierung stehen nun die Beschlüsse der beteiligten Kommunen an, anschließend kann mit den Entwurfs- und Ausführungsplanungen begonnen werden.

Die Hattersheimer SPD-Fraktion wollte nun vom Magistrat wissen, wie dieser die ausgewählte Vorzugsvariante beurteilt. Die schriftliche Antwort fiel positiv aus: "Der Magistrat begrüßt die favorisierte Streckenführung und insbesondere die Führung über Hattersheimer Gemarkung. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde den Kriterien Direktheit, Komfort und Konfliktfreiheit besondere Wichtigkeit zugesprochen. Diese stehen bei der favorisierten Variante nach Auffassung des Magistrates im Fokus und versprechen eine hohe Akzeptanz."

Die Streckenabschnitte auf Hattersheimer Gebiet werden dabei als umsetzbar erachtet. Von baulichen oder technischen Hindernissen, die der Umsetzung auf Hattersheimer Gemarkung entgegenstehen, gehe man derzeit nicht aus, so der Magistrat.

Die Machbarkeitsstudie enthält einen Maßnahmenkatalog von insgesamt 107 Einzelmaßnahmen, die notwendig seien, um den Radschnellweg FRM3 vollständig umsetzen zu können. Davon betreffen lediglich sieben Maßnahmen das Gebiet der Stadt Hattersheim am Main.

Konkrete Planungen zur Umsetzung der Maßnahmen gebe es derzeit noch nicht, zunächst werde die Machbarkeitsstudie den Gremien der Kommunen zur Kenntnis gegeben. Gleichzeitig soll innerhalb jeder Kommune ein Grundsatzbeschluss zu Planung und Bau gefasst werden, so dass die finanziellen Mittel bereitgestellt werden können. Die Beschlussvorlage für Hattersheim am Main werde aktuell vorbereitet, das Vorliegen der Beschlüsse aller Kommunen sei Voraussetzung, um einen gemeinsamen Kooperationsvertrag abschließen zu können und Fördermittel zu beantragen. Finanzielle Mittel können erst nach Beschluss eingeplant werden, erläutert der Magistrat in seiner Antwort.

Die Kostenschätzung für alle Maßnahmen auf Hattersheimer Gemarkung liege - vorbehaltlich von Änderungen im Rahmen der Ausführungsplanung - bei 3,2 Millionen Euro. Das Land Hessen habe im Falle einer koordinierten, interkommunalen Antragstellung eine privilegierte Förderung des Vorhabens mit einem erhöhten Fördersatz von 70 Prozent für Planung und Bau in Aussicht gestellt, so der Magistrat abschließend.

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