Im Dezember 2023 hatte die Frankfurter Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Klaus Schindling wegen des Verdachts der Vorteilsnahme im Amt eingeleitet. Der genaue Inhalt des Verdachtsmoments wurde während der laufenden Ermittlungen nicht öffentlich gemacht. Das hat sich nun geändert, denn die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat das Verfahren unter Auflagen eingestellt.
Bürgermeister Schindling hat im Gespräch mit dem Stadtanzeiger bestätigt, dass es um bis zu fünf Bundesligaspiele von Eintracht Frankfurt ging, zu denen er von Günter Horn, dem Geschäftsführer der Projektgesellschaft HORN GmbH, eingeladen worden war. Die Projektgesellschaft HORN GmbH hat in Hattersheim zwischen 2019 und 2021 343 Wohnungen im Wohnpark "An der Ölmühle" errichtet und auch die unter Denkmalschutz stehende Ölmühle in das Restaurant „Hattersheimer Ölmühle“ umgebaut.
Schindling war im Zeitraum nach Beginn der Bautätigkeit durch die HORN GmbH nach eigener Aussage über zwei Dutzend Mal im Stadion, und das immer auf seinem angestammten VIP-Platz, den er auch schon zu Zeiten vor seiner Amtszeit als Bürgermeister als Unternehmer genutzt hatte. Zu Günter Horn habe sich im Laufe der Zeit eine Freundschaft entwickelt, und als dieser ihn ein paar Mal eingeladen hat, sagte er kurzerhand zu, ohne sich weiter etwas dabei zu denken.
Die Auflage der Staatsanwaltschaft Frankfurt zur Einstellung des Verfahrens: Eine Zahlung von 20.000 Euro, jeweils zu Hälfte an die Staatskasse sowie an einen wohltätigen Zweck zu entrichten, natürlich aus dem eigenen Portemonnaie.
Auf Anraten seines Anwalts stimmte Schindling diesen Auflagen zu, weil er die Angelegenheit nach fast anderthalb Jahren (und angesichts der bevorstehenden Kommunalwahlen im kommenden Jahr) einfach gerne abhaken wollte und die Zahlung der Auflage eindeutig kein Schuldeingeständnis darstellt. Die Einstellung eines Verfahrens nach § 153a StPO ist möglich, wenn das Vergehen und ggf. die Schuld nicht allzu schwer wiegen würden und die beschuldigte Person bestimmte Auflagen oder Weisungen erfüllt, die von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden - wie hier nun geschehen.