Gebietsentwicklung "Am Krifteler Wäldchen": Die Fristen beginnen bald

ABG wartet mit dem Baubeginn noch auf Erholung der wirtschaftlichen Bedingungen im Bereich des Wohnungsmarktes

Das Gebiet "Am Krifteler Wäldchen": Grundsätzlich könnte man in Kürze mit dem Bauen anfangen, jedoch nutzt der Bauvorhabenträger ABG zunächst sein Recht zur Hemmung der Durchführungsverpflichtung, da dieser momentan nicht die nötige Wirtschaftlichkeit zur Umsetzung des Projekts sieht.

mpk

Zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13. Februar legte der Gemeindevorstand einen aktuellen Sachstandsbericht zur Gebietsentwicklung "Am Krifteler Wäldchen" vor. Darin wurde auch auf den aktuellen Stand bezüglich des städtebaulichen Vertrages mit der ABG FRANFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH (ABG) eingegangen. Nach derzeitiger Einschätzung der ABG kann frühestens Anfang 2026 mit der Erklärung der Wirtschaftlichkeit und dem Beginn des Projekts gerechnet werden.

Die Durchführungsverpflichtung des städtebaulichen Vertrages sehe vor, dass die ABG innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Baulandumlegungsverfahrens und Inkrafttretens des Bebauungsplanes die vollständigen Bauanträge für das Vorhaben einreichen wird, heißt es im Sachstandsbericht. Zudem sei die Verpflichtung enthalten, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Baugenehmigung mit dem Bauvorhaben zu beginnen und den geschlossenen Rohbau (gemäß Festsetzung aus dem Bebauungsplan Nr. 66 „Am Krifteler Wäldchen“) innerhalb von 30 Monaten fertigzustellen.

Solange die gutachterliche Einschätzung des Sachverständigen nicht zu dem Ergebnis kommt, dass sich die wirtschaftlichen Bedingungen im Bereich des Mietwohnungsmarktes und des Eigentumswohnungsmarktes zum Positiven geändert haben, können die Fristen ruhend gestellt werden.

Mittlerweile ist der Bebauungsplan bereits in Kraft getreten, und der Umlegungsplan wird dies dementsprechend ebenfalls in Kürze tun, sodass die Laufzeit der besagten Fristen bald beginnen werden. Nach aktuellen Einschätzungen und Bewertungen seitens der ABG ist nach wie vor davon auszugehen, dass die Wirtschaftlichkeit weiterhin nicht gegeben ist. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl am vergangenen Sonntag und der damit noch unklaren politischen Situation, wie sich etwa neue Förderungen im Bereich des Wohnungsmarktes entwickeln werden, sei der ABG zufolge geplant abzuwarten, ob im Laufe des Jahres oder zumindest Anfang des kommenden Jahres neue Förderprogramme vom Bund aufgelegt werden, welche zur Feststellung der Wirtschaftlichkeit beitragen können. Auch andere Projekte der ABG seien aus demselben Grund aktuell auf Eis gelegt und warten auf eine Verbesserung der wohnungswirtschaftlichen Situation.

Die Frist kann höchstens bis zum 31. Dezember 2026 gehemmt werden. Sollte bis dahin keine Wirtschaftlichkeit für die Durchführung des Projektes gegeben sein, habe die Gemeinde das Recht die Rückgabe des Grundstücks und eine Entschädigung für die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens und für die ggf. notwendige Änderung des Bebauungsplanes zu verlangen.

Im schlechtesten Fall, bei Erreichen der Wirtschaftlichkeit zum Ende der Frist am 31. Dezember 2026 für die Durchführungsverpflichtung, ergäbe sich die folgende Zeitplanung:

Gutachterlich festgestellte Marktfähigkeit und Einreichung der Bauanträge im Dezember 2026, Erhalt der Baugenehmigung (Annahme circa sechs Monate Prüfzeit) im Juni 2027, Baubeginn (sechs Monate nach Erhalt der Baugenehmigung) im Dezember 2027 und Fertigstellung des geschlossenen Rohbaus (30 Monate nach Baubeginn) im Juni 2030.

Im aktuellen Jahresgespräch mit der Rathausspitze blickt der Erste Beigeordnete Martin Mohr zuversichtlich in die Zukunft der Gebietsentwicklung "Am Krifteler Wäldchen": "Wir sehen das sehr optimistisch. Natürlich gehen auch wir mit offenen Augen durch die Welt. Man muss sicher noch etwas Geduld haben. Aber wir erwarten im Laufe des Jahres positive Signale aus Frankfurt. Mit der ABG haben wir einen großen, starken und guten Partner, zu dem ein Vertrauensverhältnis besteht."

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