Klimaschutzmanagement und -konzept: Förderung beantragt

Projekt soll vom 1. Februar 2024 bis zum 31. Januar 2026 laufen

Zur aktuellen Sitzungsrunde hat die Verwaltung der Gemeinde Kriftel die Gemeindevertretung darüber informiert, dass der Förderantrag zum Förderschwerpunkt „Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement“ der Fördermaßnahme „Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld“ der Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erstellt und eingereicht wurde.

In ihren Erläuterungen zu dieser Mitteilung führt die Verwaltung aus, dass die Bundesregierung mit dem Klimaschutzplan 2050 langfristige Ziele formuliert, um treibhausgasneutral zu werden. "Die Kommunen spielen bei dem Erreichen der Ziele eine wichtige Rolle, da im kommunalen Umfeld große Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen liegen. Durch ein zielgerichtetes Umwelt- und Energiemanagement können die Kommunen an dem Ziel mitwirken, Treibhausgase zu reduzieren bzw. treibhausgasneutral zu werden."

Über den besagten Förderschwerpunkt werden sowohl die erstmalige Erstellung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes als auch der Einsatz eines Klimaschutzmanagements über einen Bewilligungszeitraum von zwei Jahren hinweg gefördert.

Die Gemeindevertretung hat den Gemeindevorstand in der Sitzung vom 2. März mit der Erstellung eines Klimaschutzkonzepts gemäß der Fördermaßnahme sowie mit der Beantragung der entsprechenden Förderung durch den Bund beauftragt. "Das Klimaschutzkonzept soll der Gemeinde in Zukunft als zentrales Instrument für den Umgang mit den Herausforderungen des Klimawandels dienen", heißt es in den Erläuterungen weiter.

Weil in der Verwaltung derzeit die personellen Ressourcen zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts noch nicht vorhanden sind, wurde im Stellenplan für das laufende Jahr bereits eine Stelle für einen Klimaschutzmanager bzw. eine Klimaschutzmanagerin eingeplant. Voraussetzung für die Einstellung ist jedoch, dass eine Förderung der Personalkosten sowie des finanziellen Aufwands für die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes durch die ZUG gGmbH erfolgt. Diese betreut das Förderprogramm.

Der dreiteilige Förderantrag zum Förderschwerpunkt wurde von der Verwaltung nun vorbereitet. Eine kurze Vorhabenbeschreibung wurde erarbeitet und die potenziellen Handlungsfelder des zukünftigen Klimaschutzkonzeptes im größtmöglichen Umfang ausgewählt, damit das spätere Klimaschutzmanagement über möglichst viel Spielraum bei der Schwerpunktsetzung verfügt. Außerdem enthält der Antrag Angaben zu den finanziellen Kosten rund um das Klimaschutzmanagement und das Klimaschutzkonzept.

Aktuell ist mit einer Bearbeitungsdauer des Förderantrags von sechs bis neun Monaten zu rechnen. Deshalb ist für die Projektlaufzeit der Zeitraum vom 1. Februar 2024 bis 31. Januar 2026 vorgesehen.

Im Anschluss an diesen Projektzeitraum kann ein weiteres Projekt des Förderschwerpunkts „Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement“ folgen. Damit kann ein Klimaschutzmanagement zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept gefördert werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt hier in der Regel 36 Monate, die Förderquote beläuft sich auf 40 Prozent.

Über den Förderschwerpunkt „Ausgewählte Maßnahmen“ kann außerdem die Umsetzung von investiven und strategisch vorbildhaften Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept über einen Bewilligungszeitraum von 36 Monaten mit einer Förderquote von 50 Prozent gefördert werden, heißt es abschließend in den Erläuterungen.

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