Rechenzentrum im Kastengrund: Öffentliche Auslegung gestartet

Pläne machen Änderung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 erforderlich

Auf dem Areal der ehemaligen Tierversuchsanstalt soll ein großes Rechenzentrum entstehen. Der Plan des Regionalverbands FrankfurtRheinMain zur Nutzungsänderung des Geländes wird derzeit öffentlich ausgelegt.

Der Bau eines großen Rechenzentrums in Hattersheimer Kastengrund rückt in diesen Tagen wieder ein Stück näher. Vor sechs Jahren hat der Main-Taunus-Kreis das große Areal erworben und zunächst zu einer Unterkunft für geflüchtete Menschen umgebaut. Es dauerte nicht lange, und die Zahl der Asylbewerberinnen und -bewerber sank rapide, was den Kreis dazu veranlasste, das Gelände an das Unternehmen Digital Realty zu veräußern. Digital Realty ist im Bereich Rechenzentrum-Services tätig und mittlerweile mit Interxion verschmolzen. Momentan ist dort noch zu Pandemiezeiten das Impfzentrum für den Main-Taunus-Kreis untergebracht. Die alten Büros und Laborräume auf dem Gelände sollen schließlich abgerissen werden, eine neue Gewerbeimmobilie von Digital Realty soll dort entstehen. Das besagte Gelände umfasst eine Fläche von 13,8 Hektar und liegt westlich der Stadt Hattersheim am Main an der Stadtgrenze zu Flörsheim am Main. Im Nordosten und Nordwesten ist das Areal begrenzt durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Südosten durch abgeschlossene Kompensationsflächen sowie Flächen des Regionalparkkorridors. Im Süden schließt das Naturschutz- und Fauna-Flora-Habitatgebiet "Weilbacher Kiesgruben" an, im Südwesten befindet sich der "Kastengrundgraben" sowie ein nach wie vor aktiver Kiestagebau.

Doch bevor man mit der Erstellung des detaillierten Bebauungsplanes durchstarten kann, muss zunächst der Regionalverband FrankfurtRheinMain einer notwendigen Änderung des Regionalplanes Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 für die Stadt Hattersheim zustimmen. Der Plan hierzu wird nun seit Dienstag bis einschließlich zum 24. Juni 2021 öffentlich ausgelegt.

In der dazugehörigen Öffentlichen Bekanntmachung beschreibt der Regionalverband FrankfurtRheinMain als Anlass und Ziel der Änderung, dass die Stadt Hattersheim das Kastengrund-Gelände wieder nutzbar machen will, um "keine neue, unbebaute Fläche im Außenbereich in Anspruch nehmen zu müssen". Die Errichtung eines "regional bedeutsamen Rechenzentrums" stelle zudem einen "Baustein auf dem Weg zur Gigabitregion dar". Das Profil der Stadt als Standort für Technologie und Wirtschaft werde so gestärkt, Arbeitsplätze für hochqualifizierte Arbeitskräfte würden so geschaffen.

Umweltbezogene Fragen

Ein solches Bauprojekt wirft natürlich zahlreiche Fragen zu Umweltthemen auf, von möglichen Beeinträchtigungen für die Bevölkerung in Form von Emissionen und Immissionen über Einwirkungen auf naturschutzrechtliche Schutzgebiete und die Lebensräume von geschützten und seltenen Arten bis hin zu möglicherweise schädlichen und gefährlichen Bodenveränderungen und Hangrutschungen. Auch die Auswirkungen auf Fließ- und Stillgewässer sowie das Grundwasser müssen berücksichtigt werden, ebenso mögliche Konflikte mit Überschwemmungsflächen und Wasserschutzgebieten. Nicht zuletzt die Nähe zum Regionalpark und zu den Weilbacher Kiesgruben sorgt auch dafür, dass Fragen des Landschaftsbildes und des Erholungswertes der Landschaft relevant sind für die geplanten Nutzungen des Geländes. Dies gilt auch für Bau- und Bodendenkmäler und kulturhistorische Landschaftselemente.

Zu all diesen Punkten liegen Informationen in Form des Bebauungsplanentwurfs der Stadt Hattersheim, der Baugrunderkundung und Gründungsberatung zum Bebauungsplan, der strategischen Umweltprüfung des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain und des Landschaftsplans des Umlandverbandes Frankfurt vor, ergänzt durch umweltbezogene Stellungnahmen von Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Privatpersonen, Interessengemeinschaften und Bürgerinitiativen.

In Bezug auf den Artenschutz kommt beispielsweise die Arcadis Germany GmbH in ihrem 102-seitigen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vom November 2020 zu dem Ergebnis, dass durch die zeitliche Beschränkung der Baufeldfreimachung und die Kontrolle von Baumhöhlen/Gebäuden bei vielen Vogel- und Fledermausarten bewirkt werde, dass "keine Individuen in aktuell besetzten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten verletzt oder getötet werden". Ebenso werde durch das Fangen zwecks Umsiedlung von Zauneidechse und Kammmolch "eine Tötung von Individuen dieser Art in einem das allgemeine Lebensrisiko signifikant übersteigenden Maße vermieden". Dies ist nur eine von mehreren ausführlichen Analysen, die im Zusammenhang mit diesem Projekt nun öffentlich einsehbar sind.

Die Dokumente können allesamt auf der Internetseite des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain www.region-frankfurt.de/beteiligungsverfahren vom 25. Mai bis zum 24. Juni eingesehen werden. Dort ist auch der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung abrufbar.

Die öffentliche Auslegung wird auf Basis des Planungssicherstellungsgesetzes während der Corona-Pandemie durch diese Online-Veröffentlichung ersetzt.

Zusätzlich werden die besagten Entwürfe und Unterlagen in der Geschäftsstelle des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain (Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main) öffentlich ausgelegt. Diese ist von Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 17 Uhr sowie freitags von 9 Uhr bis 13 Uhr geöffnet. Eine vorherige Terminvereinbarung ist unter Telefon 069/2577-1541 erforderlich.

Außerdem sind die Unterlagen zu den Änderungsverfahren auf dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de verfügbar.

Wer selbst Stellung zu den Änderungsplänen beziehen möchte, kann diese während der Auslegungsfrist schriftlich an den Regionalverband FrankfurtRheinMain (Poststraße 16, 60329 Frankfurt am Main) richten, ebenso per Fax an Telefon 069/2577-1547 oder per E-Mail an beteiligung[at]region-frankfurt[dot]de. Ein entsprechendes Online-Formular findet sich zudem auf www.region-frankfurt.de.

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