Raumbelegungsprogramm, Grundsteuerreform, Radschnellweg

Gemeindevorstand informierte über wichtige Verwaltungsangelegenheiten

Die Planung des Radschnellwegs FRM3, Stand März 2023.

Zu Beginn der Ausschusssitzungen in dieser Woche legte der Gemeindevorstand wie üblich wieder den Ausschussmitgliedern neue Informationen über wichtige Verwaltungsangelegenheiten vor.

So unter anderem zum Thema Raumbelegungsprogramm. Die Gemeinde sei in Sachen Digitalisierung bereits relativ weit vorangekommen. Die digitale Neustrukturierung von Verfahren soll die "eigene Verwaltung entlasten und gleichzeitig für die Bürgerinnen und Bürger Verbesserungen mit sich bringen". Dies ist auch mit einer digitalen Lösung zur Buchung öffentlicher Räume zu erreichen.

Vereine, Institutionen, Gremien und generell die Bürgerschaft sollen hierfür einen Onlinezugang zu diesem neuen Tool erhalten. Da ein solcher Online-Kalender dann auch transparent eingesehen werden kann, ist mit diesem Schritt auch automatisch eine Entlastung der Sachbearbeiterinnen und -arbeiter verbunden, die hierüber fortan erheblich weniger Fragen beantworten und Auskünfte erteilen müssen.

Diverse in Frage kommende Programme wurden bereits auf Herz und Nieren geprüft, und es hat sich ein favorisiertes Verfahren herauskristallisiert, das auch von anderen Kommunen in der Umgebung verwendet wird. Dieses Programm hat auch bereits eine Testphase positiv durchlaufen, daher befürwortet die Verwaltung die Anschaffung. Dies wird sie dem Gemeindevorstand zur Beschlussfassung vorlegen, zum Jahresbeginn 2025 soll das neue Verfahren dann zum Einsatz kommen.

Grundsteuerreform 2025

Die Grundsteuerreform soll zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden. Der Gesetzgeber hat in diesem Zusammenhang wiederholt darauf hingewiesen, dass für die Kommunen ein „aufkommensneutraler“ Hebesatz gebildet werden soll. Die veränderten Messbeträge bringen es mit sich, dass es bei der Beibehaltung der bestehenden Hebesätze zu Veränderungen kommen wird.

Die hessischen Finanzbehörden haben eine aufkommensneutrale Hebesatzempfehlung für die hessischen Kommunen in Hessen bereitgestellt. Diese kann online aufgerufen werden unter:

https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/hebesatzempfehlungen

"Welcher Hebesatz ab dem Haushaltsjahr 2025 gebildet werden kann, kann erst berechnet werden, wenn die Messbescheide des Finanzamtes übermittelt wurden. Dies ist für die zweite Jahreshälfte 2024 angekündigt", heißt es in der Mitteilung abschließend.

Aktueller Stand des Radschnellwegs zwischen Wiesbaden und Frankfurt

Bekanntermaßen soll zwischen Wiesbaden und Frankfurt der Radschnellweg FRM3 entstehen. Der Regionalverband FrankfurtRheinMain hat nun im Zuge der laufenden Machbarkeitsstudie zu diesem Projekt "eine favorisierte Streckenvariante herausgearbeitet und Realisierungsabschnitte mit einzelnen Maßnahmen entlang der Strecke erstellt". Bislang sei dieser Entwurf nur auf Verwaltungsebene behandelt wirden.

Das wird sich im kommenden Monat ändern, wenn der Entwurf im planungsbegleitenden Lenkungskreis den Kommunen präsentiert werden wird. Die Machbarkeitsstudie soll dann im Herbst fertiggestellt und veröffentlicht werden. Dann werden auch die hiesigen Gremien weitere Informationen zum aktuellen Stand von FRM3 erhalten.

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