"Bei der Verkehrsüberwachung handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe, die von Kommunen nicht an Privatunternehmen übertragen werden darf", stellt die SPD-Fraktion anlässlich der entsprechenden Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main fest. Da aber die Stadt bislang einen privaten Dienstleister mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs beauftragt hatte, baten die Sozialdemokraten in einer letzte Woche Mittwoch auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses stehenden Anfrage um Aufklärung.
Wie Bürgermeister Klaus Schindling im Ausschuss mitteilte, habe die Stadt nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes ihre Zusammenarbeit mit dem privaten Dienstleister zum 21. Januar 2020 beendet. Zur weiteren Vorgehensweise warte man nun eine entsprechende Handlungsanweisung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport oder des Regierungspräsidiums Darmstadt ab.
Die SPD sah angesichts dessen ihre Anfrage als erledigt an und zog diese zurück.
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