Ein gutes Jahr hat er noch, dann aber muss Bürgermeister Bernd Blisch ein Votum der Bürgerinnen und Bürger seiner Stadt vorlegen, das ihn für den Antritt seiner zweiten, sechsjährigen Amtszeit qualifiziert. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung soll in dieser Sitzungsrunde nun den Termin für die Bürgermeister-Direktwahl festlegen. Folgt das Gremium dem Vorschlag des „Stellvertretenden Besonderen Wahlleiters“ im Wahlausschuss, Daniel Ruppert, wird die erste Runde am Sonntag, 9. Juni 2024, durchgeführt. Eine mögliche Stichwahl würde zwei Wochen später, also am 23. Juni, angesetzt.
Die gesetzlichen Vorgaben verlangen eine Wahl frühestens ein halbes, spätestens ein Vierteljahr vor dem Ende der Amtszeit, offiziell als „Freiwerden der Stelle“ bezeichnet. Von den Fristen darf laut Hessischer Gemeindeordnung um bis zu drei Monate abgewichen werden, „wenn dadurch die gemeinsame Durchführung der Wahl des Bürgermeisters mit einer anderen Wahl oder Abstimmung ermöglicht wird“.
Genau das soll am 9. Juni geschehen, allerdings muss dafür keine Fristabweichung in Anspruch genommen werden. Denn an jenem Sonntag steht auch die Wahl zum Europäischen Parlament an. Nun kann jeder überlegen, in welche Richtung sich der erhoffte Verstärkungseffekt bei der Wahlbeteiligung durch dieser Verbindung einstellen soll: Während bei der jüngsten Europawahl im Mai 2019 rund 61,4 der Berechtigten ihr Recht wahrnahmen, waren es bei der Flörsheimer Bürgermeisterwahl gut ein Jahr später 49,3 Prozent Wahlbeteiligung (2012: 46,1). Allerdings lag die Beteiligung bei den Europawahlen sonst eher ziemlich genau ebenfalls in dem Bereich, also knapp unter der 50-Prozent-Marke.
Bei der Wahl am 27. Mai 2018 hatte sich CDU-Bewerber Bernd Blisch mit 61,2 Prozent der Stimmen bereits im ersten Wahlgang durchgesetzt. Er ließ Amtsinhaber Michael Antenbrink (31,7) und den diesmal unabhängig kandidierenden CDU-Bürgermeisterkandidaten des Jahres 2012 und inzwischen der SPD angehörenden Markus Ochs (7,1) weit hinter sich.
Dass Blisch sich erneut zur Wahl stellen wird, gilt als sicher, von anderen Parteien war bisher nichts zu hören, wer sich dem Amtsinhaber entgegenstellen könnte. Kandidieren könnten freilich auch alle, die gerne mal Bürgermeister werden wollen und nicht in der Kommunalpolitik aktiv sind, nicht einmal aus Flörsheim müssen die Bewerberinnen und Bewerber kommen. Die HGO legt lediglich fest, dass „wählbar zum Bürgermeister (…) Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger“ sind, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Einziger Ausschlussgrund wäre die Aberkennung der Wählbarkeit, genauer „wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt“.
Sollte sich niemand dem Amtsinhaber entgegenstellen wollen, wird übrigens trotzdem gewählt, schließlich könnten die Bürgerinnen und Bürger sich auch gegen den einzigen Kandidaten aussprechen. Dann ginge die Bewerbersuche von vorne los, für solche Fälle ist im Gesetz die kommissarische Weiteführung des Jobs durch den Amtsinhaber vorgesehen.