Es gibt Regeln, die sich die Stadt Hattersheim selbst für den Wahlkampf auferlegt hat. Dazu gehört unter anderem, dass frühestens sechs Wochen vor einer Wahl plakatiert werden darf. Ebenso werden die zulässigen Standorte vom städtischen Ordnungsamt vorgegeben.
Da jedoch seit Jahren eine regelrechte Plakatschlacht tobt, wurde diese Regelung inzwischen um einen klarstellenden Zusatz ergänzt. Darin heißt es ausdrücklich, dass – sofern für die Kommunalwahl an anderen Stellen plakatiert wird – Plakatwerbung unter anderem nicht gestattet ist an Lichtsignalanlagen, an Pfosten von Verkehrszeichen, in Kreisverkehren, im Fünf-Meter-Bereich von Straßenkreuzungen, auf Geh- und Radwegen (sofern keine Restbreite von 1,5 Metern verbleibt), im Bereich von Fußgängerüberwegen, an Bäumen sowie …